Versicherungen abschließen - warum gerade bei der LSH?
Gerade im Schadenfall kommt es auf die besonderen Qualitäten einer Versicherungsgesellschaft an. Die LSH bietet Ihnen eine kompetente, schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung. Darüber hinaus erarbeiten wir vor Ort in Zusammenarbeit mit unseren LSH Agenturen eine maßgeschneiderte Versicherungslösung, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst wird.
Ihnen steht so ein hervorragend aufgestelltes Team zur Seite. Wir sind nah bei unseren Kunden und schätzen das persönliche Gespräch. Immerhin versichern wir seit über 100 Jahren die Menschen der Region, Generationen haben uns bereits ihr Vertrauen geschenkt.
Bei mir haben sich Daten geändert oder sind bei Ihnen falsch erfasst. Wie kann ich das korrigieren?
Meine Bankverbindung hat sich geändert
Dafür genügt leider kein Anruf und keine Mail – aus Gründen der Sicherheit brauchen wir die neue Bankverbindung von Ihnen schriftlich und unterschrieben.
Das ist aber ganz einfach: Sie laden sich unser SEPA-Formular herunter, und schicken es ausgefüllt und unterschrieben an unsere Hauptverwaltung in Bad Fallingbostel.
Meine Adresse hat sich geändert
Das ist ganz unkompliziert – Sie können uns anrufen, mailen oder unser Kontaktformular verwenden.
Mein Name wird von der LSH falsch geschrieben
Sorry, soll nicht wieder vorkommen! Wir korrigieren das ganz schnell, wenn Sie uns anrufen, mailen oder unser Kontaktformular verwenden, und so die richtige Schreibweise mitteilen.
Wann ist mein Versicherungsbeitrag fällig und wie zahle ich ihn am besten? Was ist, wenn ich mehrere Rechnungen bekomme?
Wann soll ich zahlen?
In der Regel wird ein Versicherungsbeitrag einmal im Jahr fällig, immer zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den jeweiligen Vertrag abgeschlossen haben.
Sie müssen sich das aber gar nicht alles merken – der Rechnung, die Sie von uns rechtzeitig bekommen, können Sie nämlich entnehmen, wann die nächsten Beiträge ihrer einzelnen Versicherungen bei der LSH fällig sind.
Auf der Rechnung finden Sie auch den Vermerk, ob Ihr Beitrag per Einzugsermächtigung abgebucht wird. Ist das nicht der Fall, überweisen Sie bitte zum angegebenen Zeitpunkt.
Wie zahle ich am besten?
Sie können Ihren Versicherungsbeitrag überweisen. Bitte denken Sie daran, den gültigen Betrag und den genauen Verwendungszweck einzusetzen, der auf der Rechnung genannt ist, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.
Viel einfacher ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann werden die Beiträge automatisch abgebucht: genau zum richtigen Zeitpunkt, mit dem richtigen Betreff und der jeweils gültigen Summe. Laden Sie sich das Formular für die Einzugsermächtigung einfach herunter, und schicken es ausgefüllt und unterschrieben an unsere Hauptverwaltung in Bad Fallingbostel. Auf Ihrer Rechnung finden Sie dann den Vermerk, dass der Beitrag abgebucht wird, sie brauchen also nichts mehr tun.
Natürlich können Sie dieses Lastschriftverfahren auch jederzeit beenden.
Ich habe mehrere Rechnungen erhalten
Bitte fassen Sie die Beträge nicht in einer Zahlung zusammen – Computer sind nicht so schlau, wie wir denken, und es lässt sich dann nicht mehr klar zuordnen, welche Summe zu welcher Rechnung gezahlt wurde.
Überweisen Sie jeden Rechnungsbetrag einzeln, mitsamt dem angegebenen Verwendungszweck, dann kommt alles richtig an.
Oder, ganz unkompliziert: Erteilen Sie eine Einzugsermächtigung und Sie müssen sich um nichts mehr sorgen.
Es ist passiert – ich muss einen Schaden melden. Wie geht das?
Keine Sorge, wir helfen Ihnen, ganz unkompliziert und schnell!
Einfacher geht’s nicht:
- Melden Sie Ihren Schaden telefonisch und wir schicken Ihnen das entsprechende Formular zur Schadenmeldung umgehend zu.
Was bedeutet eigentlich „Unterversicherung“ – und wie finde ich heraus, ob das für mich zutrifft?
Was ist Unterversicherung?
Das ist ein Begriff, der für Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung sehr wichtig ist!
Die Versicherungssumme sollte möglichst genau dem Wert des Hausrats oder Gebäudes entsprechen. Ist sie zu niedrig gewählt, hat das (vom Gesetzgeber festgelegte) einschneidende Folgen:
- bei einem Totalschaden erhalten Sie nicht genug, um alles wieder zu beschaffen oder zu bauen
- auch bei einem Teilschaden wird dieser nicht ganz, sondern nur anteilig ersetzt
Welche Lücke entstünde, können Sie so berechnen:
Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme
Tatsächlicher Versicherungswert
Bin ich vielleicht unterversichert?
Haben Sie einen Anbau errichtet, die Küche neu ausgestattet oder ein paar schöne Anschaffungen gemacht? Bei solchen Anlässen, am besten aber generell von Zeit zu Zeit sollten Sie Ihre Sachwerte neu kalkulieren und Ihren Versicherungsvertrag anpassen.
Wir sind Ihnen mit unserer Erfahrung gern bei der Schätzung behilflich! Wenn Sie sich unsicher sind, wie die Werte zu bemessen sind, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater, er kommt ganz unkompliziert zur Begutachtung vorbei.
Ein Beispiel:
9.375 Euro (Entschädigung) = 15.000 Euro (Schaden) x 50.000 Euro (Versicherungssumme)
80.000 Euro (Versicherungswert)
Das heißt, der Versicherte muss die Differenz von 5.625 Euro des Schadens selbst zahlen.
Was ist eigentlich ein Unisex-Tarif?
Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, dass seit dem 21. Dezember 2012 alle Versicherer nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen. Das sind Tarife mit einem identischen Beitrag für Männer und Frauen.
Männer und Frauen haben unterschiedliche Risikoprofile, die vorher bei der Beitragskalkulation zu geschlechtsspezifischen Tarifen geführt haben, zum Beispiel bei privaten Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen.
In den Unisex-Tarifen werden die Risiken von Männern und Frauen nun in einer Mischkalkulation zusammengefasst.
Was geschieht mit den Daten, die die LSH von mir hat?
Sie können uns vertrauen. Sicherheit ist unser Geschäft, auch Ihre Daten sind bei uns sicher.
Unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit Ihrer Daten im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum Datenschutzrecht sicherzustellen, nehmen wir daher sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten nutzen und verarbeiten wir ausschließlich
- zweckgebunden,
das heißt, nur um Sie zu beraten, über unsere Versicherungen zu informieren und Ihnen eventuell ein qualifiziertes Angebot machen zu können. - vertraulich,
das heißt, dass alle unsere Mitarbeiter informiert sind über die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und verpflichtet auf das Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Zugang zu personenbezogenen Informationen haben nur diejenigen Mitarbeiter unserer Gesellschaft, die mit der Betreuung der Interessenten und Kunden und mit der Sachbearbeitung ihrer Anfragen, Anträge und Verträge beauftragt sind.